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Berufung – Ihr Weg zur FH-Professur

?ber 100 Professor*innen lehren und forschen in fünf Fachbereichen und pr?gen das Profil der Hochschule in Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie Digitalisierung und Internationalisierung. Für die Entwicklung der Hochschule ist die Gewinnung von Professorinnen und Professoren von strategischer Bedeutung und unterliegt entsprechend besonderen Qualit?tsanforderungen.?Die Personalauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Berufungsverfahren.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Berufungsverfahren abl?uft, welche rechtlichen Regelungen es zu beachten gibt und was für eine erfolgreiche Bewerbung n?tig ist. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren sowie allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Bewerber*innen.

Berufungsverfahren

Der Ablauf von Berufungsverfahren ist in der Berufungsordnung der Fachhochschule Potsdam geregelt.?Zus?tzlich bietet das Dokument zum Standardablauf eine ?bersicht über den Vorgang.

Im Folgenden finden Sie Erl?uterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Der Ausschreibungstext wird in Zeitungen, Fachjournalen, digitalen Portalen und auf der Website der Hochschule ver?ffentlicht.

Im Ausschreibungstext sind die formalen und fachlich-inhaltlichen Anforderungen?für die Bestenauslese durch die Berufungskommission sowie die durch die Bewerber*innen einzureichenden Unterlagen (Nachweise, Konzepte, Publikationen etc.) benannt.

Formale und fachlich-inhaltliche Anforderungen

Das Brandenburgische Hochschulgesetz schreibt in § 41 Abs. 1 vor, welche (Mindest-) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren erfüllt sein müssen.?
Die Regelanforderung lautet:?

  • abgeschlossenes Hochschulstudium und?
  • p?dagogischen Eignung und
  • besondere Bef?higung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreij?hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens zwei Jahre au?erhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Für Professuren in künstlerischen F?chern sind eine besondere Bef?higung zur künstlerischen Arbeit und besondere künstlerische Leistungen in einer mindestens dreij?hrigen beruflichen Praxis erforderlich, von der ebenfalls mindestens zwei Jahre au?erhalb des Hochschulbereichs ausgeübt sein müssen.

W?hrend die formalen Einstellungsvoraussetzungen einheitlich geregelt sind, variieren die fachlich-inhaltlichen Anforderungen abh?ngig vom Fach. In der Regel wird im Ausschreibungstext aber zwischen notwendigen, alternativen und wünschenswerten Anforderungen unterschieden.?

Weitergehende Informationen zu den erforderlichen Nachweisen sowie zur Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Bewerbung.
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Für den Auswahlprozess wird eine Berufungskommission gebildet, deren Aufgabe darin besteht, den Hochschulgremien und insbesondere der Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten einen Berufungsvorschlag mit in der Regel drei Namen in einer Rangfolge (die so genannte ?Berufungsliste“) vorzulegen.?

Die Zusammensetzung der Berufungskommission?ist im Hochschulgesetz und in der Berufungsordnung der FH Potsdam geregelt. Die Mitglieder der Berufungskommission und der oder die Vorsitzende werden durch den jeweiligen Fachbereichsrat gew?hlt. Der oder Die Pr?sident*in entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied.

Zusammensetzung der Berufungskommission

Der Berufungskommission geh?ren in der Regel an:

  • vier Hochschullehrer*innen der Fachhochschule Potsdam?
  • ein*e akademische*r Mitarbeiter*in ,?
  • zwei Studierende?
  • eine externe sachverst?ndige Person, in der Regel ein*e externe*r sachverst?ndige*r?Hochschullehrer*in
  • ein von der?Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten entsandtes Mitglied

Als beratende Mitglieder wirken in der Berufungskommission die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte?sowie die Berufungsbeauftragte?der Fachhochschule Potsdam mit.

Mindestens 40 % der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein, darunter mindestens eine Hochschullehrerin.
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Nachdem die Berufungskommission die Bewerbungen gesichtet hat, l?dt sie qualifizierte Bewerber*innen zu einer hochschul?ffentlichen Anh?rung ein. Die Anh?rung besteht in der Regel aus einem wissenschaftlichen Fachvortrag und einer Lehrprobe unter Einbindung von Studierenden der Hochschule sowie einem strukturierten Interview mit der Berufungskommission unter Ausschluss der ?ffentlichkeit.?

Abh?ngig vom Fach werden qualifizierte Bewerber*innen auch separat zu einer intensiven Entwurfs-, Workshop oder Seminararbeit eingeladen, deren Ergebnisse durch die Berufungskommission evaluiert werden.

Auch wenn die technischen M?glichkeiten gegeben sind, ist der pers?nliche Eindruck wichtig, so dass die Anh?rung in der Regel in Pr?senz stattfindet.

Weiterführende Informationen zur Anh?rung finden Sie in den?Hinweisen zu Ihrer Bewerbung.?

Nach der Anh?rung entscheidet die Berufungskommission, welche Bewerber*innen als listenf?hig anzusehen sind und für eine Berufung grunds?tzlich in Frage kommen. In der Regel werden drei Bewerber*innen für eine externe vergleichende Begutachtung nach Aktenlage ausgew?hlt. Mindestens zwei externe Gutachten von auf dem Berufungsgebiet anerkannten, unabh?ngigen, ausw?rtigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder Künstlerinnen und Künstlern sind lt. Hochschulgesetz dafür erforderlich.

Aufgabe der externen Gutachten ist es, die wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen der von der Berufungskommission als listenf?hig angesehenen Bewerber*innen mit Blick auf das Anforderungsprofil der Professur vergleichend zu beurteilen und der Berufungskommission eine Reihung vorzuschlagen.

Die Berufungskommission setzt sich mit den externen Gutachten auseinander und beschlie?t einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen mit einer Listenreihenfolge enth?lt. Die Kommission ist dabei nicht an die in den externen Gutachten vorgeschlagene Reihung gebunden, sondern kann mit entsprechender Begründung davon abweichen.

Der Berufungsvorschlag der Berufungskommission wird mit einer Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten dem Fachbereichsrat zur Best?tigung vorgelegt. Bei der Beschlussfassung im Fachbereichsrat sind alle dem Fachbereich angeh?renden Professorinnen und Professoren stimmberechtigt.

Nach dem Beschluss des Fachbereichsrats erfolgt die Beschlussfassung im Senat.
Hat auch der Senat dem Berufungsvorschlag zugestimmt, wird der Berufungsvorschlag der Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten zur Ruferteilung übergeben.
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Die? Pr?sidentin oder der Pr?sident prüft die Rechtm??igkeit des Verfahrens und erteilt den Ruf an die Erstplatzierte oder Erstplatzierten. Mit der Ruferteilung ist die Einladung zu einer Berufungsverhandlung verbunden.?

In der Berufungsverhandlung wird über die sachliche, personelle, r?umliche Ausstattung; die Aufgabenwahrnehmung in Lehre, Forschung, Transfer und Selbstverwaltung; pers?nliche Bezüge und Zulagen verhandelt und wesentliche Eckdaten zu einer m?glichen Verbeamtung, Nebent?tigkeit sowie der Vertragsbeginn gekl?rt.?

Die Ergebnisse der Berufungsverhandlung werden in einem Berufungsprotokoll festgehalten. Auf der Grundlage des Berufungsprotokolls erfolgt die Rufannahme durch die Bewerberin oder den Bewerber.?

Im Falle einer Absage durch die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten erfolgt die Ruferteilung an die n?chste Bewerberin oder den n?chsten Bewerber auf der Liste.
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Nach Vorlage der vollst?ndigen Unterlagen beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, zu denen auch ein polizeiliches Führungszeugnis und ein amts?rztliches Gutachten geh?rt, erfolgt die Berufung in ein Angestelltenverh?ltnis oder die Ernennung in ein Beamtenverh?ltnis durch die Ministerin.

Hinweise für Ihre Bewerbung

Ein Merkmal der Fachhochschulen ist, dass die Lehre wesentlich über die Professorinnen und Professoren sichergestellt wird. Aber auch Forschung, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung, die F?rderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie die Mitwirkung an der Selbstverwaltung z?hlen zu den professoralen Aufgaben. Das Lehrdeputat betr?gt in der Regel 18 Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Es kann für die Wahrnehmung von Funktionen oder Aufgaben in der Selbstverwaltung sowie in Forschung und Transfer reduziert werden. N?heres regelt die Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg.?

Bei der Personalgewinnung setzt die Fachhochschule Potsdam verst?rkt auf Arbeitsteilung und Schwerpunktsetzungen bei den Professuren. Für Sie als Bewerber*in bedeutet dies, dass Sie neben Lehre und Studium mindestens ein weiteres Aufgabengebiet (Forschung/Wissens- und Technologietransfer/Selbstverwaltung) aktiv mitgestalten.

Für die Personalentwicklung ist das Instrument der Forschungsprofessuren vorgesehen, für dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Kriterien und das Verfahren sind in der Satzung zur Vergabe der Forschungsprofessuren?der Fachhochschule Potsdam geregelt.

Für die Bewerbung auf eine Professur ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf (Bildungsweg, wissenschaftliche und berufliche Entwicklung)
  • ?bersicht der Erfahrungen in der hochschulischen Lehre, idealerweise erg?nzt um Evaluationsergebnisse
  • ?bersicht der wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen
  • ?bersicht zu den Forschungs- und Transferaktivit?ten
  • Urkunden und Zeugnisse zu den Bildungsabschlüssen, ggf. Arbeitszeugnisse (in Kopie).

Bei künstlerischen Professuren sind Sie gebeten, entsprechende Nachweise für Ihre künstlerische T?tigkeit (Werksverzeichnis, Preise, Wettbewerbsteilnahmen etc.) vorzulegen.

Bitte lesen Sie den Ausschreibungstext genau. Dort werden Sie h?ufig um die ?bersendung weiterer Unterlagen (Lehrkonzept, Forschungskonzept etc.) sowie die Einreichung von einschl?gigen Publikationen zur Begutachtung durch die Berufungskommission gebeten.

Im Ausschreibungstext wird eine Vielzahl von Anforderungen adressiert. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Gehen Sie in Ihrer Bewerbung bitte m?glichst auf alle Punkte ein und achten auf die Differenzierung von Kriterien, die unabdingbar, alternativ oder wünschenswert sind.?

Hilfreich kann es auch sein, Referenzen zu benennen, mit denen sich die Berufungskommission in Verbindung setzen kann.

Unaufgefordert eingesandte Unterlagen und Materialien k?nnen nicht oder nur bei entsprechend beigefügter Frankierung zurückgesandt werden.

Digitale Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Berufungsverfahrens gel?scht.

Bei den Einstellungsvoraussetzungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes für Professorinnen und Professoren handelt es sich um Mindestanforderungen. Für eine erfolgreiche Berufung oder Ernennung muss die Hochschule gegenüber dem zust?ndigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eindeutig nachweisen, dass die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ihre Mithilfe ist dafür erforderlich.

Grunds?tzlich müssen die Einstellungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein; in Ausnahmef?llen, wenn z. B. das Promotionsvorhaben bereits weit fortgeschritten ist und mit einem erfolgreichen Abschluss vor der Beschlussfassung in den Gremien gerechnet wird, kann davon abgewichen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Promotion bei wissenschaftlichen Professuren als Standard angesehen wird und eine Promotion dann als ?qualifiziert“ gilt, wenn Sie mindestens mit der Note magna cum laude/sehr gut abgeschlossen wurde.?
Bei ausl?ndischen Promotionen und/oder Promotionen ohne Note erleichtern Sie die Arbeit der Berufungskommission, wenn Sie erg?nzend zur Urkunde weitere Unterlagen einreichen, aus denen die besondere Qualit?t der Arbeit abgelesen werden kann.

Bei fehlender Promotion oder Promotion, die nicht dem o. g. Qualit?tserfordernis entspricht, reichen Sie bitte Publikationen ein, die durch die Berufungskommission hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualit?t beurteilt werden k?nnen.
Um dem Anwendungsbezug der Fachhochschulen gerecht zu werden, müssen Sie als Bewerber*in auf eine Fachhochschulprofessur mindesten drei Jahre Berufspraxis ?bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden“, davon mindestens zwei Jahre ?au?erhalb des Hochschulbereichs“, vorweisen.

Beachten Sie bitte, dass nur Zeiten nach dem Hochschulabschluss angerechnet werden und es sich um eine Erwerbst?tigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt, die in der Regel mind. 50 % eines Vollzeit?quivalents umfasst. Sind daher gebeten, Ihre berufspraktischen Erfahrungen entsprechend m?glichst lückenlos und detailliert darzustellen.

Bei einer freiberuflichen oder selbst?ndigen T?tigkeit empfiehlt es sich, entsprechende Nachweise einzureichen.
T?tigkeiten mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule (betrifft auch Forschungsprojekte) k?nnen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. T?tigkeit im Rechenzentrum für eine IT-Professur) nicht als au?erhochschulische Praxis anerkannt werden

Wenn Sie nach Einsch?tzung der Berufungskommission qualifiziert und geeignet für die ?bernahme der Professur sind, werden Sie zu einer hochschul?ffentlichen Anh?rung eingeladen. An der Anh?rung nehmen neben der Berufungskommission weitere interessierte Mitglieder der Hochschule aus allen Statusgruppen (Studierende, Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, sonstige Mitarbeiter*innen) teil; der H?rsaal kann entsprechend gut gefüllt sein.

Die Anh?rung besteht aus einem wissenschaftlichen Vortrag und einer Lehrprobe. Die Berufungskommission wird Ihnen entweder ein Thema vorgeben oder Ihnen zur freien Wahl stellen und dies mit einer Zeitvorgabe verbinden. Die Zeitvorgabe sollten Sie m?glichst einhalten und technische Fragen zu Ihrer Pr?sentation im Vorfeld kl?ren.

Die Lehrprobe ist in der Regel mit einer konkreten Aufgabenstellung verbunden, zu der gezielt Studierende der Hochschule zur Gruppenarbeit und anschlie?enden Bewertung eingeladen werden.

Da die Lehrsprache überwiegend Deutsch ist, findet die Anh?rung in der Regel in deutscher Sprache statt.?
Es empfiehlt sich, wenn Sie sich im Vorfeld mit den Lehr- und Forschungsschwerpunkten des Fachbereichs bzw. der Hochschule und dem Curriculum vertraut machen.

Professorinnen und Professoren werden seit der ?nderung der gesetzlichen Grundlagen zur Beamtenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16.02.2002, Gesetz zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 02.12.2004) nach der Besoldungsgruppe W besoldet. Die Besoldung nach W2 ist dabei der Standard an der FHP. W3-Professuren werden derzeit an der FHP nicht ausgeschrieben.?

Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt sowie der Mindestleistungszulage zusammen, vgl. Grundgehaltss?tze für die Besoldung von Professorinnen und Professoren in Brandenburg. Hinzu kommen Familienzuschl?ge.
In der Berufungsverhandlung wird u.a. gekl?rt, ob Sie die pers?nlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung mitbringen oder ob Sie künftig als angestellte Professorin oder angestellter Professor t?tig sein werden. Eine Verbeamtung kommt im Land Brandenburg grunds?tzlich nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Ernennung in Betracht.?

Als Beamtin oder Beamte haben Sie evtl. Anspruch auf Trennungsgeld und Umzugsgeld. N?here Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Trennungsgeldverordnung des Landes Brandenburg bzw. dem Gesetz zur Umzugskostenvergütung.
Darüber hinaus wird in der Berufungsverhandlung die H?he der Berufungsleistungsbezüge verhandelt. Das Verfahren und die Vergabe weitere Zulagen ist in der Leistungsbezügesatzung geregelt.

Ein weiteres Thema in der Berufungsverhandlung ist die Nebent?tigkeit, die grunds?tzlich genehmigungspflichtig ist. Die Eckdaten sind in der Hochschulnebent?tigkeitsverordnung sowie der Nebent?tigkeitsverordnung des Landes Brandenburg geregelt.
Auch Ausstattungsfragen für die Professur sind Gegenstand der Berufungsverhandlung. Bitte beachten Sie, dass Sie als Professorin oder als Professor an einer Fachhochschule keinen Lehrstuhl mit entsprechenden akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie administrativem Support haben. Die Ausstattung betrifft insofern Fragen der IT (Hard – und Software), den digitalen und analogen Zugang zu Literatur sowie – abh?ngig vom Fach – die Anbindung bzw. Leitung bestimmter Labore und Werkst?tten.

Professuren an der FH Potsdam

Erfahren Sie mehr über die Berufungsvoraussetzungen für Forschungs-, Honorar- und nebenberufliche Professuren an der Fachhochschule Potsdam.

Forschungsprofessur

Innerhalb der Hochschule er?ffnen Forschungsprofessuren neue Forschungsfelder – synergetisch und interdisziplin?r.

Forschungsprofessur

Honorarprofessur

Honorarprofessor*innen sind meist hauptberuflich au?erhalb der Hochschule t?tig und k?nnen aus der Praxis heraus an die Hochschule bestellt werden.

Honorarprofessur

Nebenberufliche Professur

Der Hauptberuf sollte?in einem f?rderlichen inhaltlichen Zusammenhang zu den Aufgaben der nebenberuflichen Professur stehen.

Nebenberufliche Professur

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Berufungsverfahren und die Ausgestaltung der Dienstverh?ltnisse sind Gesetzen und Verordnungen des Landes Brandenburg sowie entsprechenden Satzungen der Fachhochschule Potsdam geregelt.

Die Wichtigsten sind für Sie im Folgenden zusammengestellt:

Stand der laufenden Berufungsverfahren

In der folgenden ?bersicht finden Sie Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren.?

Wenn das Berufungsverfahren noch nicht allzu weit fortgeschritten ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Berufungskommission zu kontaktieren und anzufragen, ob eine Bewerbung noch m?glich ist.

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Denomination Kennziffer Fachbereich/Studiengang Vorsitzende*r der Berufungskommission Bewerbungsfrist Stand des Verfahrens
Designtheorie und Designforschung (W3) B01.2023 Design Prof. Dr. Marian D?rk 15.02.2023 Rufannahme?/ Vorbereitung der Ernennung durch das MWFK
Fachplanung in der Konservierung und Restaurierung (W2) B03.23 STADT I BAU I KULTUR Prof. Dr. Jan Raue 02.04.2023 Rufannahme / Vorbereitung der Ernennung durch das MWFK?
Grundbau und Bodenmechanik B04.23 Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. André Brendike 21.08.2023 Beschlussfassung über die Liste
Professur für Politikwissenschaft (W2) B05.23 Sozial- und Bildungswissenschaften Prof. Dr. Armin Schachameier 01.06.2023 Vorbereitung der Ruferteilung
Digitale Bauaufnahme und Bestandsanalyse B07.23 Bauingenieurwesen Prof. Silke Straub-Beutin 31.10.2023 Externe Begutachtung

Beratung und Intervention in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

B01.24 Sozial- und Bildungswissenschaften Prof. Dr. Tanja Salem 08.04.2024 Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch die Berufungskommission

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Berufungsbeauftragte

Birgit Li?ke
Referentin der Pr?sidentin