Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Der nichtwissenschaftliche Personalrat vertritt die nichtwissenschaftlich Besch?ftigten der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen.
Funktion & Aufgaben
Der Personalrat ist eine Personalvertretung in einer ?ffentlichen Einrichtung. Durch den nicht-wissenschaftlichen Personalrat der FHP werden alle nicht-wissenschaftlichen Besch?ftigten (befristete oder unbefristete Arbeitsvertr?ge) der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen vertreten.
Grundlage der Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
Nach § 2 PersVG arbeiten die Dienststelle und Personalrat zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Besch?ftigten unter Beachtung der Gesetze und Tarifvertr?ge eng und vertrauensvoll zusammen, um den Rechten der in der Dienststelle t?tigen Besch?ftigten zu Wirksamkeit im Arbeitsleben zu verhelfen und um zugleich die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zu gew?hrleisten. Dabei sollen die Dienststelle und der Personalrat bei ihren Entscheidungen das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ?kologische Umfeld berücksichtigen. Die Rechte des Personalrates gliedern sich im wesentlichen auf in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (§62 - § 68 PersVG) sowie das Initiativrecht (§ 69 PersVG).
Personalversammlungen
Der nichtwissenschaftliche Personalrat h?lt ein Mal im Jahr eine Personalversammlung ab und berichtet über seine T?tigkeiten. Besch?ftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Personalversammlung. Sie k?nnen auch Anregungen einbringen.
Nützliche Informationen
Vorstand
Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Sprechzeiten
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Weitere Termine sind nach Vereinbarung m?glich.
Sitzungstermine
Di 12:00 – 14:00 Uhr