Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam
Die Ethikkommission gew?hrt Wissenschaftler*innen der FH Potsdam Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung und deren Folgen am Menschen und am Tier. Sie wurde gem?? BbgHG (§ 64 Abs. 3) durch den Senat eingerichtet und wird diesem ein Mal pro Amtsperiode Bericht erstatten.
Aufgabe
Die Ethikkommission befasst sich bei Bedarf mit der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben, z.?B. mit dem m?glichen Einsatz für nicht friedliche Zwecke, und prüft, ob alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen wurden bzw. ein angemessenes Verh?ltnis zwischen Nutzen und Risiken besteht.
Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Interventionsstudien, Projekte, die k?rperliche und/oder seelische Beeintr?chtigungen und Risiken für die Proband*innen beinhalten; Forschungen, zu denen der ?informed consent“ (Einverst?ndnis nach Aufkl?rung) der zu untersuchenden Personen nicht einholbar ist (z.?B. sehr junge Kinder oder bei Verschleierung der Messintention).
- Vorhaben, mit denen erhebliche sicherheitsrelevante Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben verbunden sind. Risiken bestehen insbesondere bei Forschungsvorhaben, von denen anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden k?nnen. Gleiches gilt, wenn w?hrend der Durchführung eines Forschungsvorhabens sicherheitsrelevante Risiken erkennbar werden.
- Vorhaben an Tieren, welche nach dem Tierschutzgesetz eine Genehmigung erfordern und die darüber hinaus ethische Bedenken hervorrufen k?nnen.
Ethik-Richtlinien
N?heres zu den Aufgaben und Grunds?tzen der Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam regelt die Ordnung der Ethikkommission.
Die Ethikkommission orientiert sich an den Standards wissenschaftlicher Integrit?t; vgl. hierzu z. B.:
Anfragen & Antr?ge
Im Merkblatt finden Sie erste Informationen. Fragen, auf die Sie sich vorbeireiten sollten, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, enth?lt der Fragenkatalog.
Unabh?ngig von den Vorgaben der potenziellen Auftrag-/Drittmittelgeber*in/F?rderung bitten wir Sie, den Antrag an die Ethikkommission sp?testens sieben Wochen vor der geplanten Beantragung Ihres Vorhabens einzureichen. Gehen Sie bitte von einer Bearbeitungszeit durch die Ethikkommission von mindestens sechs Wochen aus.
Antragsformulare k?nnen Sie über ethik@fh-potsdam.de anfordern.
Kontakt
Ihre Anliegen und/oder Antr?ge richten Sie bitte an: ethik@fh-potsdam.de
?
Vorsitzender
Prof. Dr. habil. Ulrich Richtmeyer
Stellvertretende Vorsitzende
Anna-Sophie Barbutev, M. A.
Gesch?ftsführerin
Dipl.-Pol. Patrizia Reicherl
Zusammensetzung & Mitglieder
Die Ethikkommission setzt sich aus Hochschulmitgliedern aller Statusgruppen und externen sachverst?ndigen Personen zusammen. Die Amtszeit betr?gt vier Jahre, die der Studierenden zwei Jahre; aktuell bis 31.01.2027 bzw. 31.01.2025.
Gruppe der Professor*innen
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
Gruppe der Studierenden
- Luise Edom
Externe
- N. N.