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H?rtefallantrag

An der Fachhochschule Potsdam stehen bis zu 3 Prozent der Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen für F?lle au?ergew?hnlicher H?rte bereit. Die Anerkennung eines H?rtefallantrages führt ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (wie Durchschnittsnote, Wartezeit, weitere Auswahlkriterien) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbenden.

Informationen zum H?rtefall

Eine au?ergew?hnliche H?rte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern und wenn bei Anwendung besonders strenger Ma?st?be des Bewerbenden nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Eine derartige Ausnahmesituation wird in der Regel nur beim Zusammentreffen mehrerer Umst?nde vorliegen. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der Gesamtwürdigung aller Umst?nde des Einzelfalls eine besondere Bedeutung zu.?

Antragstellung

Folgende Unterlagen müssen für eine Antragstellung eingereicht werden:

  • formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
  • durch Nachweis/e belegte Angaben. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.

Beispiele für begründete Antr?ge

In den folgenden, beispielhaft genannten F?llen kann einem H?rtefallantrag in der Regel stattgegeben werden:

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen (fach?rztliches Gutachten).
  • Behinderung durch Krankheit. Die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist (fach?rztliches Gutachten).
  • Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung. Das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fach?rztliches Gutachten).
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen. Eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht m?glich (fach?rztliches Gutachten).
  • Es besteht eine k?rperliche Behinderung. Die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (fach?rztliches Gutachten).
  • Beschr?nkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge von Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen ?berbrückung der Wartezeit (fach?rztliches Gutachten).

Im fach?rztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in der jeweiligen Nummer genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zus?tzliche Nachweise gelten z. B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.? Eine chronische Krankheit kann einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden, wenn dieses in einem fach?rztlichen Gutachten eindeutig zum Ausdruck gebracht wird.

Zum Nachweis bitte geeignete Unterlagen einreichen.

Amtliche Bescheinigungen über die Sp?taussiedlung und Bescheinigung über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland ist erforderlich.

Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulassungsbescheid ist erforderlich.

Beispiele für unbegründete Antr?ge

In den folgenden, beispielhaft genannten F?llen kann der Antrag grunds?tzlich keinen Erfolg haben, sofern nicht weitere au?ergew?hnliche Gründe in der Person des Bewerbenden hinzutreten:

  • Ortsbindung wegen der Notwendigkeit h?uslicher Pflege und Betreuung bei bestehender Erkrankung.
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aus gesundheitlichen Gründen. Eine ?berbrückung der Wartezeit ist jedoch m?glich und zumutbar.
  • Beschr?nkung in der Berufswahl infolge Krankheit. Eine ?berbrückung der Wartezeit ist jedoch m?glich und zumutbar.

  • künftiger Wegfall einer M?glichkeit der privaten Finanzierung des Studiums bei weiterer Verz?gerung des Studienbeginns
  • Die Finanzierung des Studiums ist durch Vertrag oder anderes Rechtsgesch?ft begrenzt. Diese ist für den angestrebten Studiengang nicht mehr gesichert, wenn die Zulassung sich weiter verz?gert.
  • Bezug von Waisengeld, das w?hrend einer Ausbildung nur bis zu einem bestimmten Alter gew?hrt wird. Das Waisengeld kann bei weiterer Verz?gerung des Studienbeginns nicht mehr in Anspruch genommen werden.
  • zeitliche Begrenzung des Bezugs von Versorgungsbezügen von der Bundeswehr
  • Bezug von Studienf?rderung aus ?ffentlichen Mitteln, Waisengeld, Rente oder einem ?hnlichen Einkommen für ein begonnenes Ausweichstudium. Das Ausweichstudium wird auf die Zeit, für die dieses Einkommen gew?hrt wird, angerechnet.
  • Finanzierung eines Ausweichstudiums durch eigene Werkarbeit, weil die Studienf?rderung aus ?ffentlichen Mitteln wegen des Anrechnungszwanges erst nach der Zulassung zum Wunschstudium in Anspruch genommen werden soll.
  • Finanzierung eines Ausweichstudiums durch Darlehen. Bei weiterer Verz?gerung der Zulassung zum eigentlich angestrebten Studium wird die Belastung durch Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen zu hoch.
  • Unterhalt durch berufst?tigen Ehegatten
  • Notwendigkeit der Aufgabe der Stellung des berufst?tigen unterhaltsleistenden Ehegatten
  • Auch der Ehegatte befindet sich noch in der Ausbildung. Die finanzielle Lage erfordert daher nach eigener Auffassung einen sofortigen Studienbeginn.
  • Bewerbende ist verwitwet oder geschieden und will eigenen unterhaltsberechtigten Kindern durch das Studium den sp?teren Lebensunterhalt sichern.
  • finanzielle Schwierigkeiten der Eltern
  • Bewerbende will m?glichst bald die unter finanziellen Schwierigkeiten leidenden Eltern unterstützen oder versorgen oder für seine bzw. ihre Geschwister sorgen.
  • Bewerbende ist Waise oder Halbwaise.
  • Bewerbende ist verheiratet.
  • Bewerbende hat ein oder mehrere Kinder.
  • Vater oder Mutter oder beide Eltern sind krank oder schwerbehindert.
  • Vater oder Mutter oder beide Eltern sind Sp?taussiedler, Heimatvertriebene, politisch oder rassisch Verfolgte oder Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR.
  • K?rperbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunf?higkeit von Geschwistern.
  • Herkunft aus einer kinderreichen Familie; alle oder fast alle Geschwister befinden sich noch in der Ausbildung.
  • Notwendigkeit der baldigen finanziellen Unterstützung von Eltern, Geschwistern oder sonstigen Unterhaltsberechtigten
  • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeübten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufsaussichten
  • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund fehlender Motivation, Eignung oder aus Gewissensgründen
  • Behauptung besonderer Eignung für Studiengang und den entsprechenden Beruf
  • Vorhandensein anrechenbarer Studienleistungen und/oder –zeiten.
  • langj?hrige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des angestrebten Studiums
  • Bewerbende steht schon im vorgerückten Alter.
  • Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
  • ?berschreiten einer wichtigen Altersgrenze bei einer weiteren Verz?gerung des Studienbeginns (z. B. für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst oder für die Aufnahme in das Beamtenverh?ltnis).
  • ohne sofortige Zulassung Verlust von gesetzlich vorgesehenen Studien- und Prüfungserleichterungen.
  • Ableistung eines Dienstes
  • Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet werden und soll deshalb hier fortgesetzt werden.

Ansprechpartnerinnen

Andrea Voigt
Sachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-足球比分网