Berufungsbeauftragte der FH Potsdam
Gem?? § 40 Abs. 10 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wird an jeder Hochschule mindestens eine Berufungsbeauftragte oder ein Berufungsbeauftragter bestellt.
Aufgaben
Die Berufungsbeauftragte wirkt als nicht stimmberechtigtes Mitglied der Berufungskommission der Fachbereiche in den Berufungsverfahren mit. Ihre Aufgabe besteht darin, die Qualit?t der Berufungsverfahren zu sichern, entsprechende Standards zu entwickeln und die Hochschulleitung regelm??ig über den Fortgang der Berufungsverfahren zu informieren. Darüber hinaus achtet sie darauf, dass die strategischen Ziele hinsichtlich der Hochschulentwicklung eingehalten, die in der Ausschreibung formulierten Auswahlkriterien berücksichtigt werden.
Für Berufungsverfahren gilt die Berufungsordnung der FH Potsdam. Die Satzung regelt verschiedene Verfahrenstypen und gibt Informationen zu Fristen und Akteur*innen. Zus?tzlich bietet das Dokument zum Standardablauf eine ?bersicht über den Vorgang.