足球比分网

图片

Direkt zum Inhalt

Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften

Gremien auf einen Blick

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gew?hltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angeh?ren. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu geh?ren unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.

Fachbereichsrat

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gew?hltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgem??e Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Antr?ge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Prüfungsausschuss

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa f?rdert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivit?ten und 足球比分网 im Fachbereich und betreut die Erstsemester.

Studierendenrat

Fachbereichsrat

Die Fachbereichsrats-Sitzungen finden im WS 2021/22 bis auf weiteres online in Teams statt. Bei Interesse der Teilnahme als Gast senden Sie bitte eine E-Mail an den Vorsitzenden Arne von Boetticher oder an das Mitglied Alfred Melchior. Sie erhalten dann einen Link als Gast. Der Vorschlag zur Tagesordnung wird laut Grundordnung der FH Potsdam regelm??ig eine Woche vor der Sitzung den gew?hlten Vertreter*innen der Statusgruppen zugesendet.

Akademische Mitarbeiter*innen

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Stellvertretung

 

 

Studentische Vertreter*innen

  • Anna-Lotta Mertens 
  • Wenke Wulf 

Die studentischen Vertreter*innen k?nnen über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: fbr1-studis@fh-potsdam.de

Prüfungsausschuss

Akademische Mitarbeiter*innen

Studentische Vertreter*innen

  • Sophie Mangelsdorf
  • Lisa Sartorius 
  • Christina Schmidt

Studierendenrat (StuRa)

Mitglieder

  • Dominic Elsner
  • Josephine Dankhoff
  • Lorenz Jansen
  • Charlene Mirtschin
  • Johanna Mu?ndelein
  • Sarah-Nicole Quilitzsch
  • Johanna Schultheiss
  • Lotte Vogel

Aufgaben

  • nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches wahr
  • koordiniert studentische Aktivit?ten und 足球比分网 im Fachbereich
  • f?rdert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektf?rderung)
  • Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
  • entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
  • alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier

Kontakt

Projektf?rderung durch den StuRa

Rahmenbedingungen

  • Wer? Jede*r immatrikulierte Studierende des Fachbereiches
  • Wie viel? Grunds?tzlich ist eine F?rderung bis 300 Euro m?glich. In Ausnahmef?llen k?nnen auch bis 800 Euro gef?rdert werden.
  • Wofür? Studentische Projekte, die mit dem Lehrinhalt im Zusammenhang stehen und/oder einen studentischen Mehrwert aufweisen (für mind. fünd nicht am Projekt beteiligte Studierende)
  • Wie? Sie k?nnen uns den Antrag vorab per E-Mail zukommen lassen, parallel dazu sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren und uns das Projekt pers?nlich vorstellen.

Antragstellung

Der Antrag besteht aus:

  1. einem formlosen Anschreiben (Begründung des Antrages)
  2. dem Vordruck Projektantrag
  3. einer Projektbeschreibung (Was haben Sie vor? Was wollen Sie mit dem Projekt erreichen?)
  4. einer Kostenaufstellung (Wofür wollen Sie Geld ausgeben und wie viel davon soll der StuRa übernehmen?)

Wir k?nnen immer nur Geld auszahlen, wenn Sie bereits in Vorkasse getreten seid. Sie erhalten Ihr Geld erst, wenn Sie nach Ende des Projektes einen Abrechnungsbogen und eine Projektdokumentation (schriftliche Dokumentation, Bilder erwünscht) bei uns eingereicht haben.

Unterstützung für Lehrprojekte mit Prüfungsleistung

Grunds?tzlich dürfen solche Projekte (Bsp. Lehrendenprojekte/Studierendenprojekte im 5. Semester Soziale Arbeit) nicht gef?rdert werden, es sei denn der Arbeitsaufwand des Projektes geht deutlich über eine Prüfungsleistung hinaus und es entsteht dadurch ein studentischer Mehrwert für alle Studierenden. Ist dies der Fall, lassen Sie sich von Ihren Lehrenden den entsprechenden Vordruck dafür ausfüllen.