Antikorruptionsbeauftragter der FH Potsdam
Der Antikorruptionsbeauftragte (AKB) ist Ansprechperson für alle Mitglieder der Hochschule zur grunds?tzlichen Beratung, Sensibilisierung und Aufkl?rung sowie bei Korruptionsverdacht. Was Korruption im Kontext Hochschule bedeutet, welche Aufgaben sich für den AKB daraus ableiten und welche Richtlinien der Arbeit zugrunde liegen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Korruption – Definition, Formen und Auswirkungen
"Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil." (Allgemeine Definition von Korruption, Transparency International)
"Ob Bestechung oder Bestechlichkeit, […] Korruption verursacht nicht nur materielle Sch?den, sondern untergr?bt auch das Fundament einer Gesellschaft." (Transparency International)
?ffentliche Institutionen wie die FH Potsdam sind in besonderer Weise verpflichtet, Korruption vorzubeugen. Korruption an der Hochschule ist überall dort m?glich, wo Dritten materielle oder immaterielle Vorteile verschafft werden. M?glich ist das beispielsweise in der Auftragsvergabe (Beschaffung von Ger?ten oder Vergabe von Dienstleistungen), bei Entscheidungen über Mittelvergaben, bei der Besetzung von Positionen, der Vergabe von Studienpl?tzen oder bei Beurteilung von Prüfungsleistungen.
Um Korruption zu verhindern, ist Transparenz erforderlich, geregelte Verfahren und Zust?ndigkeiten, Dokumentation von Entscheidungen, Kontrolle und Aufmerksamkeit. Bund und Land haben Gesetze und Richtlinien für den ?ffentlichen Dienst erlassen, die FH Potsdam hat Regelwerke für ihre Aufgaben und z. B. eine Bewirtungsrichtlinie.
Aufgaben
Die Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten orientieren sich an 5.4 der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionspr?vention.
- Ansprechperson für Besch?ftigte (auch ohne Einhaltung des Dienstwegs), Studierende, Bürgerinnen und Bürger für ihre grunds?tzliche Beratung, auch bei Korruptionsverdacht
- Beratung der Dienststellenleitung in Fragen der Korruptionspr?vention und bei der Durchführung von Risikoanalysen
- Aufkl?rung und Sensibilisierung der Besch?ftigten
- Unterbreitung von Vorschl?gen für geeignete Pr?ventionsma?nahmen
Richtlinien & Grundlagendokumente zur Korruptionspr?vention
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministerpr?sidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Besch?ftigte des Landes Brandenburg (05. September 2012)
- Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionspr?vention in der Landesverwaltung Brandenburg (07. Juni 2011)
- Weitere gesetzliche Regelungen und Dokumente auf der Seite der Stabsstelle Korruptionsbek?mpfung im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
- Richtlinie 03/2016 zur Finanzierung von Repr?sentations- und Bewirtungsausgaben