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Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis

Zur Wahrung guter Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Integrit?t hat die FH Potsdam in Umsetzung des DFG-Kodex die Funktion "Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis" geschaffen. Der Senat hat Vertrauenspersonen ernannt, an die sich ihre Mitglieder und Angeh?rigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden k?nnen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die FH Potsdam (FHP) ist sich der Aufgabe bewusst, für ihre Kernaufgaben in Lehre, Forschung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Rahmenbedingungen zu schaffen, die erfolgreiches, gutes wissenschaftliches Arbeiten erm?glichen und sichern.

Mit der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Fachhochschule Potsdam hat die FHP die Grunds?tze guter wissenschaftlicher Praxis als Basis für jegliche wissenschaftliche T?tigkeit definiert. Alle an der Hochschule t?tigen Personen sind verpflichtet, die vorliegenden Leitlinien ihrer wissenschaftlichen Arbeit zugrunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.

Grundlagen dieser Satzung sind

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema wissenschaftliche Integrit?t.

Kontakt Ombudspersonen

Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit m?glich, zur l?sungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie arbeiten in ihrer Funktion unabh?ngig und sind nicht weisungsgebunden.

Kontakt: ombudsperson-gwp@fh-potsdam.de

Darüber hinaus steht es jedem Mitglied und Angeh?rigen der FHP frei, sich an das überregional und unabh?ngig t?tige Gremium "Ombudsman für die Wissenschaft" zu wenden.

Prof. Dr. Frank Heidmann
Forschungsprofessor für Design of Software Interfaces